
WARNAPP mit laufenden Informationen des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge
20.10.2020
⇒ Stadtverwaltung Tharandt stellt zum 21.10.2020 ab 07:00 Uhr den Besucherverkehr pandemiebedingt ein
► In den letzten sieben Tagen wurden 98 Neuinfizierte gemeldet. Daraus ergeben sich 39,9 Infektionen pro 100.000 Einwohner. Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ist das Landratsamt verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen 35 Fälle bezogen auf 100.000 Einwohner überschreiten.
Um die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung weiterhin zu gewährleisten, stellt die Stadtverwaltung Tharandt deshalb am 21.10.2020 ab 07:00 Uhr bis auf Widerruf den Besucherverkehr ein. Das Rathaus ist somit für jeglichen Bürgerverkehr geschlossen.
► Persönliche Vorsprachen sind grundsätzlich bis auf weiteres nicht möglich. Wir werden uns in dieser Ausnahmesituation vorübergehend auf die wesentlichsten Anliegen und Leistungen beschränken. Bürgeranliegen werden prinzipiell elektronisch, telefonisch oder postalisch bearbeitet.
Hiervon betroffene Bürgerinnen und Bürger zeigen Ihr Anliegen bitte vorher telefonisch oder per E-Mail an und vereinbaren erforderlichenfalls mit dem zuständigen Bearbeiter einen Termin:
• Telefon 035203/395-116
• post@tharandt.de
Nur nach dieser vorherigen telefonischen Absprache und der Überprüfung des Anliegens auf Dringlichkeit ist in nicht aufschiebbaren Angelegenheiten, ein persönlicher Kontakt vorgesehen.
Sollte ein Anliegen als „nicht dringlich“ beurteilt werden, bitten wir um Ihr Verständnis.
13.05.2020
⇒ Die noch zu erlassenen Allgemeinverfügungen, insbesondere zur Öffnung der Schulen und Kindertagesbetreuung sowie zu den Hygieneanforderungen lagen heute bis 21:30 Uhr noch nicht vor. Auch erwarten wir eine auf die neue Rechtslage angepasste Überarbeitung der einschlägigen FAQ´s der Sächsischen Staatsregierung.
Hierzu hat sich der Sächsische Städte- und Gemeindebund in Abstimmung mit den Kommunen bereits zu den vordringlichen Fragestellungen an das federführende Sozialministerium gewandt.
► Welche grundsätzlichen Auswirkungen haben die bisher bekannten Rahmenbedingungen bzw. Rechtsgrundlagen bzgl. des eingeschränkten Regelbetrieb auf Betreuungs- und Schulzeiten?
► Welche grundsätzlichen Auswirkungen haben die bisher bekannten Rahmenbedingungen bzw. Rechtsgrundlagen bzgl. des eingeschränkten Regelbetrieb auf allgemeine Abläufe?
12.05.2020
⇒ Start des eingeschränkten Regelbetriebs in den Kindertageseinrichtungen und Wiedereinsetzung der Schulbesuchspflicht an den Grundschulen Kurort Hartha und Tharandt für die Klassenstufen 1 bis 4 am 18. Mai 2020
► Zu beachten ist dabei allerdings, dass es sich nicht um die Rückkehr zum gewohnten Regelbetrieb handelt. Vielmehr soll zu diesem Zeitpunkt ein eingeschränkter Betrieb gestartet werden. Aus Infektionsschutzgründen ist es nach wie vor erforderlich, dass die Infektionsketten möglichst kurz gehalten werden und –insbesondere bei einem möglichen Auftreten von Infektionsfällen– leicht nachvollzogen werden können.
► Neben den verstärkten Hygienemaßnahmen, die wie in allen Lebensbereichen auch in den Kitas gelten, ist dazu insbesondere die Bildung fester Gruppen und Klassen als wesentlichste Einschränkung des Normalbetriebs vorgesehen. Die Gruppen sollen sich untereinander auch möglichst nicht begegnen, so dass eine Infektion vermieden wird. Dies wird enorme organisatorische Herausforderungenfür die Kitas mit sich bringen. Vor allem wird die Bildung konstanter Gruppen auch den Personalbedarf erhöhen, da auch in den Randzeiten eine Zusammenfassung der Gruppen dann nicht mehr möglich ist.
► Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungenist für Kinder in Kindertagesstätten nicht vorgesehen. Eltern sollten in jedem Fall beim Bringen und Abholen der Kinder eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das Betreten der Einrichtungen und Schulen bleibt weiterhin für z.B. Eltern untersagt. Hier werden entsprechende "Übergabebereiche/-zonen" eingerichtet bzw. zusätzliche Gebäudezugänge zur Übergabe geöffnet.
► Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, täglich vor dem erstmaligen Betreten der Betreuungseinrichtung schriftlich zu erklären, dass sowohl ihr Kind als auch weitere Mitglieder des Hausstandes keine der bekannten Symptomeeiner SARS-CoV-2-Infektion, insbesondere Husten, Fieber, Halsschmerzen, aufweist.
► Auf Grundlage eines weitreichenden Konzeptes zur Wiedereröffnung der Kindertagesbetreuung und Grundschulen im Freistaat Sachsen, wird derzeit die Umsetzung in Tharandt durch alle Beteiligten gemeinsam abgestimmt.
► Ein entsprechender Elternbrief zur Betreuung in Krippe, Kindergarten, Vorschule, Hort und Grundschule ist für den 13.05.2020 in Vorbereitung.
► Freistaat und kommunale Spitzenverbände sehen im eingeschränkten Regelbetrieb eine besondere Herausforderung, da es aufgrund der personellen und räumlichen Situation sowie der Infektionslage zu Einschränkungen (z.B. hinsichtlich der Betreuungs- oder Öffnungszeiten) kommen wird. Eltern werden deshalb gebeten, wenn möglich, die Betreuungszeiten nicht auszureizen. Das ist die wirkungsvollste Hilfe für die pädagogischen Fachkräfte sowie der Kinder in der Phase der Wiedereingewöhnung und unterstützt die Betreuungsangebote abzusichern.
► Grundsätzlich ist auch von seiten der Stadt Tharandt bereits jetzt darauf hinzuweisen, dass die regulären Öffnungszeiten angesichts des Vorgenannten nicht in vollem Umfang angeboten werden können. Details werden mit dem Elternbrief bekanntgegeben. Dieser wird dann auch an dieser Stelle zum Download eingestellt.
Medieninformation - Sächsisches Staatsministerium für Kultus vom 12.05.2020, Kitas und Schulen im Primarbereich öffnen
06.05.2020
⇒ Abbrennen offener Feuer unter Beachtung des Genehmigungsvorbehaltes gemäß Polizeiverordnung der Stadt Tharandt wieder möglich
Mit in Krafttreten der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung wurden einerseits die Ausgangsbeschränkungen sowie auch die Kontaktbeschränkungen gemäß § 2 gelockert.
Des Weiteren können gemäß § 3 Abs. 3 Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ortsfeste Versammlungen unter 50 Besuchern mit einer zeitlichen Begrenzung auf 60 Minuten grundsätzlich durchgeführt werden.
Dabei sind folgende Maßgaben zu beachten:
Mit Bezug auf das Vorgenannte werden ab sofort wieder Anträge (Lagerfeuergenehmigung) gemäß § 17 Abs. der Polizeiverordnung der Stadt Tharandt entgegengenommen und bearbeitet.
04.05.2020
⇒ Veranlagung der Betreuungsentgelte für Mai 2020
Gemäß Pressemitteilung des Sächsischen Staatsminsiteriums für Finanzen (SMF) hatte sich das Finanzministerium mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf geeinigt, das für Eltern, die derzeit keine Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen oder Horten nutzen können, bis 24. Mai 2020 auch weiterhin keine Elternbeiträge erhoben werden.
► Daraus folgt:
► Die Elternbeiträge für die Betreuung in Krippe, Kindergarten und Hort sowie Tagespflege werden somit für den Monat April gesondert erhobenden. Der Abrechnungszeitraum beginnt ab dem 20.04.2020, berechnet wird tageweise unter Berücksichtigung des aktuellen Betreuungsvertrages.
► In der Kindertagespflege ist aufgrund der kleinen Gruppen bis max. fünf Kindern eine individuelle Betreuung durch nur eine Bezugsperson möglich. Ab dem 04.05.2020 ist gemäß aktueller Rechtslage die Betreuung im Rahmen der Tagespflege wieder uneingeschränkt, also unabhängig von einer Anspruchsberechtigung zur Notbetreuung, möglich. Entsprechend werden für die Betreuung in der Tagespflege die Betreuungsentgelte gemäß gültigem Betreuungsvertrag ab dem 01.05.2020 regulär erhoben.
► Abweichend werden die Betreuungsentgelteim für Krippe, Kindergarten und Hort im Monat Mai mit Beendigung des Monats berechnet und erhoben.
27.03.2020
⇒ Sperrung der Parklätze in den Naherholungsgebieten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
In Anwendung der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Ausgangsbeschränkung vom 22.03.2020 werden insbesondere am Wochenende in den Ausflugs- und Wandergebieten der Sächsischen Schweiz, des Tharandter Waldes sowie der Dippoldiswalder Heide verstärkt Kontrollen zur Einhaltung der verfügten Ausgangsbeschränkungen und Verstöße gegen Parkverbote erfolgen.
► Der Aufenthalt im Freien sollte nur im wohnlichen Umfeld erfolgen. Verstöße können eine Ordnungswidrigkeit bis hin zu einer Straftat darstellen. Zudem wird eindringlich darauf hingewiesen, dass mit einer Strafanzeige rechnen muss, wer sich außerhalb seiner wohnnahen Umgebung im Landkreis im Freien aufhält. „Wohnortnähe“ wird als der unmittelbare Bereich am gemeldeten Hauptwohnsitz definiert.
In diesem Zusammenhang wird auf den erlaubten Aufenthalt im Freien im wohnortnahen Bereich unter Beachtung der bekannten allgemeinen Regeln der verfügten Ausgangsbeschränkung hingewiesen.
Mancher meint, es mangelt an Klopapier und greift nach Feuchttüchern oder Küchenpapier. Das wird für uns alle zum Problem!
Nassfestes Papier oder synthetische Tücher verstopfen die Laufräder der Pumpwerke! Aufwendig müssen dieser repariert werden. Im schlimmsten Falle stehen die Pumpwerke über längere Zeit komplett still.
Die Reparatur ist mühevoll und kostet Geld. Letztlich verteuert das die Abwassergebühren! Sollten die Pumpwerke länger ausfallen, führt das zu Rückstauungen im Kanalsystem.
So wertvoll es auch scheinen mag, bitte benutzen Sie Klopapier!
Andreas Hübner, SGL Hoch- und Tiefbau, Stadtplanung, Abwasserbeseitigung
23.03.2020
⇒ Stadt Tharandt - Fälligkeit der Eltenbeiträge wird ab 01.04.2020 bis auf Widerruf ausgesetzt.
Hintergrund: Die Sächsische Staatsregierung und in die Vertreter des Kommunalen Spitzenverbandes haben sich darauf geeinigt, das der Freistaat die Kosten für die ausgesetzten Elterngeldbeiträge übernimmt. Damit sollen vorrangig die Eltern aber auch die Kommunen entlastet werden.
Was ist für die Abgabenschuldner wichtig;
Das genaue Verfahren zur konkreten Abrechnung der für den Monat März gezahlten Elterngeldbeiträge sowie der anfallenden Beiträge im Rahmen der Notbetreuung werden wir gerne bekanntgegeben, wenn alle Einrichtungen und die Tagespflegepersonen den regulären Betrieb wieder aufgenommen haben.
Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis!
20.03.2020
⇒ Tharandt will Zahlung der Elternbeiträge aussetzen
Tharandts Bürgermeister Silvio Ziesemer setzte sich am 19. März 2020 mit seinen Amtskollegen in einer gemeinsamen Beratung mit Landrat Michael Geisler dafür ein, dass die Zahlung der Elternbeiträge vorerst ausgesetzt wird, da für die Dauer der vom Freistaat verfügten Kita-Schließungen die Kinder nicht betreut werden können.
Landrat und der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) setzen sich für eine landeseinheitliche Regelung ein. Sobald diese getroffen wurde, informieren wir alle Eltern.
18.03.2020
⇒ Stadtverwaltung Tharandt stellt zum 19.03.2020 ab 07:00 Uhr den Besucherverkehr ein
Angesichts steigender Infektionszahlen deutschlandweit muss auch im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit weiteren Fällen gerechnet werden.
Die Stadtverwaltung Tharandt stellt deshalb am 19.03.2020 ab 07:00 Uhr bis auf Widerruf den Besucherverkehr ein. Das Rathaus ist somit für jeglichen Bürgerverkehr geschlossen.
Persönliche Vorsprachen sind grundsätzlich bis auf weiteres nicht möglich. Wir werden uns in dieser Ausnahmesituation vorübergehend auf die wesentlichsten Anliegen und Leistungen beschränken. Bürgeranliegen werden prinzipiell elektronisch, telefonisch oder postalisch bearbeitet.
Hiervon betroffene Bürgerinnen und Bürger zeigen Ihr Anliegen bitte vorher telefonisch oder per E-Mail an und vereinbaren erforderlichenfalls mit dem zuständigen Bearbeiter einen Termin:
• Telefon 035203/395-116
• post@tharandt.de
Nur nach dieser vorherigen telefonischen Absprache und der Überprüfung des Anliegens auf Dringlichkeit ist in nicht aufschiebbaren Angelegenheiten, ein persönlicher Kontakt vorgesehen.
Sollte ein Anliegen als „nicht dringlich“ beurteilt werden, bitten wir um Ihr Verständnis.
18.03.2020
⇒ Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit in den Standesämtern im Umgang mit der COVID-19-Lage
Mit Bezug auf die Handlungsempfehlungen der Landesdirektion Sachsen ergeben sich für die Durchführung von Trauungen im Standesamtsbezirk Tharandt sowie den Vollzug des Personenstandswesens folgende Änderungen.........
18.03.2020
⇒ Anlieger-/Anwohnerversammlung "Sanierung Straße an der Siedlung" in Tharandt
Die für den 19.03.2020 um 18:00 Uhr geplante Anlieger-/Anwohnerversammlung zum kommunalen Bauvorhaben "Sanierung Straße an der Siedlung" in der Klippermühle Tharandt kann aufgrund der bestehenden Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie der hiermit verbundenen Schließung öffentlicher und privater Einrichtungen nicht stattfinden. Die Anlieger (Straße an der Siedlung 1-21) werden über den Ausweichtermin, ebenfalls am 19.03.2020 um 18:00 Uhr, per Postwurfsendung gesondert infomriert
Wir hoffen auf Ihre Verständnis.
18.03.2020
⇒ Einwohnerversammlung für den OT Grillenburg
Die für den 20.03.2020 um 19:00 Uhr geplante Einwohnerversammlung im Jugendfreizeithof Grillenburg kann aufgrund der bestehenden Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie der hiermit verbundenen Schließung öffentlicher und privater Einrichtungen nicht stattfinden.
Wir hoffen auf Ihre Verständnis.
16.03.2020
⇒ Seitens des Landratsamtes ist eine weitere Verschärfung der Veranstaltungsregeln in Vorbereitung. Bis auf unaufschiebbare private Veranstaltungen, wie z. B. Hochzeiten, Beisetzungen und Kindstaufen, werden alle Veranstaltungen ab 18.03.2020 untersagt.
Des Weiteren werden alle nicht für die Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung benötigten Einrichtungen geschlossen. Das betrifft alle Formen von Freizeiteinrichtungen.
Öffentliche Gaststätten werden ab Mittwoch, den 18.03.2020, 00.00 Uhr geschlossen. Für Hotels ergehen gesonderte Regelungen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den in Kürze ergehenden Verfügungen.
16.03.2020
⇒ Trauungen im Standesamt Tharandt
Obwohl des Landratsamt Sächsische derzeit eine Verschärfung der Auflagen für Veranstaltung jeglicher Art plant, können bis auf Weiteres unaufschiebbare private Veranstaltungen, wie z. B. Hochzeiten, Beisetzungen und Kindstaufen, mit Auflagen durchgeführt werden.
Die Stadt Tharandt behält sich im Rahmen dieser Beauflagungen vor, Trauungen in geschlossenen Räumen auf einen minimalen Personenkreis bzw. die engsten Familienmitglieder zu beschränken.
Wir bitten im Namen aller, die sich in diesem Jahr noch das JA-Wort geben möchten sowie unserer Standesbeamtinnen um Verständnis.
15.03.2020
⇒ Hinweise zum Aufrechterhalten der Öffnung der Kindertageseinrichtungen/ Horteinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Information des Verwaltungsstabes
Bezug nehmend auf die aktuellen Informationen des Freistaates Sachsen zur Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie, hat sich der Verwaltungsstab des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge dafür ausgesprochen hat, keine flächendeckende Schließung von Kindertagesein-richtungen/Horteinrichtungen und Kindertagespflegestellen vorzunehmen.
Die Träger der Kindertageseinrichtungen/Horteinrichtungen (vorrangig 1./2. Klassenstufe) und Kindertagespflegepersonen werden aufgefordert, die Betreuung der Kinder im Wesentlichen sicherzustellen.
Eine Schließung der Einrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz erfolgt nur nach Einzelfallprüfung in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt aufgrund eines Verdachtsfalls bzw. positiv getesteten Kindes/ Elternteils/ Personals.
Wir appellieren dennoch an die Elternschaft: Wer es sich einrichten kann, sollte seine Kinder zu Hause lassen, damit mögliche Übertragungswege eingedämmt werden.
Unabhängig von dieser Information prüft der Verwaltungsstab des Landkreises den Fall einer zukünftig notwendigen flächendeckenden Schließung aller Kindertageseinrichtungen im Kreisgebiet. Im Zuge dessen wird es notwendig sein, sogenannte „Notfallkindertageseinrichtungen“ für die Betreuung von Kindern, deren Eltern beispielsweise im medizinischen Bereich tätig sind, aufrecht zu erhalten.
Die Details werden gemeinsam mit den Kommunen ab morgen geklärt und abschließend umgehend festgelegt.
Die Kindereinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Tharandt bleiben somit bis auf Weiteres in Betrieb. Die Tagespflegepersonen wurden nicht aufgefordert die Betreuung einzustellen.
Die Versorgung mit Mittagessen wird nach Aussage des Essenanbieters vorerst bis zum 20.03.2020 aufrechterhalten. Je nach Entscheidung der zuständigen Behörden werden wir uns um eine nachfolgende Versorgung auch im Notfallbetrieb bemühen.
⇒ Notfallbetreuung
Als Notfallkindertageseinrichtung ist die Kindertagesstätte Bienenhaus im Ortsteil Kurort Hartha Friedrich-Schiller-Straße 3a, 01737 Tharandt vorgesehen.
An der Grundschule Tharandt wird die Notfallhortbetreuung individuell mit der Schulleitung und den Erziehrinnen des Hortes abgestimmt.
14.03.2020
⇒ Information zum Betrieb der Kindertagesstätten
Wegen der Ausbreitung des „Corona-Virus“ ist zu erwarten, dass demnächst alle Schulen und Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen durch die zuständigen Gesundheitsbehörden geschlossen werden. Damit sollen die Infektionsketten unterbrochen werden.
Sollte eine Schließung der Kindertageseinrichtungen durch das Gesundheitsamt angeordnet werden, bleiben vorerst alle Erzieherinnen weiterhin im Dienst.
Die Stadt wird für den Fall der behördlich angeordneten Schließung die Kindertageseinrichtung „Bienenhaus“ in Kurort Hartha für eine „Notbetreuung“ offenhalten, soweit das für die Betreuung von Kindern von Beschäftigten in Einrichtungen der kritischen Infrastruktur notwendig ist.
Welche Berufsgruppen das betrifft, wird von staatlicher Seite noch festgelegt. Ebenso, wie die betreffenden Eltern dies nachzuweisen haben.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine Notbetreuung dann in Frage kommt, wenn beide Sorgeberechtigten oder ein alleinerziehender Sorgeberechtigter/e in einer der kritischen Infrastruktur zugeordneten Einrichtung, und hier auch im Speziellen einer entsprechenden Abteilung bzw. einem Betriebsteil, arbeiten.
Die Stadtverwaltung wird Sie entsprechend fortlaufend vorrangig über die Homepage der Stadt Tharandt sowie die Bekanntmachungstafeln informieren.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Allgemeinverfügung zum Download
Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule
14.03.2020
⇒ Aufgrund der Ausbreitung des „Corona-Virus“ hat die Stadt weitere Vorkehrungen getroffen. Die Stadt Tharandt folgt damit den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Stabsstelle des Landkreises, die zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen aufrufen.
Um die Arbeitsfähigkeit der Stadtverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten,
ist ab Montag, den 16. März 2020, 7 Uhr der Besucherverkehr im Rathaus der Stadt bis auf Weiteres eingeschränkt und begrenzt auf dringende bzw. nicht aufschiebbare Anliegen, zu denen das persönliche Erscheinen erforderlich wäre ((z.B. Personenstandsurkunden, Meldedokumente).
Hiervon betroffene Bürgerinnen und Bürger zeigen Ihr Anliegen bitte vorher telefonisch oder per E-Mail an und vereinbaren erforderlichenfalls mit dem zuständigen Bearbeiter einen Termin:
• Telefon 035203/395-116
• post@tharandt.de
In Abstimmung mit den übergeordneten Behörden bleiben weitere Maßnahmen vorbehalten.
12.03.2020
⇒ Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Mit sofortiger Wirkung tritt die heute vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erlassene Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Corona-virus SARS-CoV-2 betroffenen Gebieten, in Kraft. Diese Maßnahme ist erforderlich, da sich der neuartige Coronavirus zunehmend auch in Deutschland ausbreitet.
Die Telefonnummern für das Bürgertelefon lauten:
03501-515-2366 und 03501-515-2377
Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Infoblatt zur Reiserückkehrer aus Riskogebieten
Online-Formular-Reiserückkehrer
03.03.2020
Die aktuellen Entwicklungen möchten wir zum Anlass nehmen, um die Bevölkerung zur Besonnenheit aufzurufen. Sicherlich sind die durch das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises unter Umständen einzuleitenden Maßnahmen, wie die Schließung öffentlicher Einrichtungen, von Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie die häusliche Quartäne drastische Maßnahmen. Diese sind jedoch angesichts des Infektionsrisikos durch das Corona-Virus angemessen und notwendig.
Auch die Stadt Tharandt bereitet sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auf mögliche Schutzmaßnahmen sowie die bestmögliche Absicherung der Verwaltungsaufgaben vor.
Darüber hinaus stellt das eigenverantwortliche Handeln einen wichtigen Aspekt zur Minderung des Infektionsrisikos bzw. zur Unterbrechung der Infektionswege dar. Coronaviren werden durch Tröpfcheninfektion weitergegeben, das Virus vermehrt sich im Rachen. Von dort können die Erreger schneller als aus der Lunge wieder aus dem Körper freigesetzt werden, etwa durch Niesen, Husten oder Schnäuzen. So kann SARS-CoV-2 wieder auf Oberflächen gelangen und dort per Schmierinfektion über die Hände an Schleimhäute geraten und andere infizieren.
Um sich selbst und andere vor Ansteckung zu schützen, sind folgende Maßnahmen notwendig:
Somit können wir alle mit verantwortungsvollem Handeln, geeigneten und teils einfachen Maßnahmen die Ausbreitung minimiern und Infektioswege unterbinden. Wenn sich alle dieser Verantwortung bewusst sind, haben wir schon viel erreicht.
Weiterführende Informationen:
Corona-Virus - Bürgertelefone sind geschaltet
Für Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus sind im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Bürgertelefone geschaltet.
Die Telefonnummern lauten 03501 515-1166 und -1177.
Die zentrale Stelle der Bundesregierung für Infektionskrankheiten ist das Robert-Koch-Institut, auf dessen Themenseite werden stets aktuelle Risikobewertungen und umfangreiche Informationen bereit gestellt, die unter folgendem Link abgerufen werden können.
Des Weiteren finden Sie regionale Informationen des zuständigen Gesundheitsamtes für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter: https://www.landratsamt-pirna.de/coronavirus.html.
Auch via Facebook bietet der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eine eigene Seite an, auf der die neusten Informationen aus dem Landkreis geteilt und kommentiert werden. Sie sind herzlich dazu eingeladen, auch auf diesem Wege aktuelle Informationen zum Geschehen im Landkreis zu erhalten: www.facebook.com/landratsamt.
Sollten Sie den Verdacht haben, dass Sie oder ein Familienmitglied infiziert sind, kontaktieren Sie zur Sicherheit bitte in jedem Fall Ihren Arzt. Auch wäre es sinnvoll, im Zweifelsfall gemeinsam bis zur weiteren Klärung zuhause zu bleiben und beispielsweise nicht die Schule oder Kita aufzusuchen.
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