
20.05.2020
⇒ Änderung der Bestimmungen für Ein- und Rückreisende
Gemäß Beschluss des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, ist eine generelle Quarantäne nach Einreise aus dem Ausland für nicht verhältnismäßig erklärte. Das sächsische Kabinett hat gestern entsprechende Änderungen in den Bestimmungen der Quarantäne-Verordnung beschlossen. Im Wesentlichen wird ab 21. Mai 2020 nur noch eine häusliche Isolation bei Einreise aus dem nichteuropäischen Ausland angeordnet. Außerdem besteht die Möglichkeit der Verkürzung der Quarantäne, wenn Symptomfreiheit besteht und ein negatives Testergebnis vorgewiesen werden kann.
20.05.2020
⇒ Besuchs-und Ausgangregelung stationäre Einrichtungen der Altenpflege
► Grundsätzlich wird zum Schutz dieser besonders vulnerablen Gruppe ein generelles Betretungsverbot für stationäre Einrichtungen der Altenpflege ausgesprochen. Ausnahmen von diesem Besuchsverbot können durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unter entsprechenden Hygienevorgaben gemacht werden.
► Die Allgemeinverfügung stationäre Einrichtungen vom 12. Mai 2020, lässt Besuche von Angehörigen und dem Bewohner nahestehenden Personen zu. Die Einrichtungsleitung muss die Einhaltung der Hygienebestimmungen sicherstellen.
► Zu diesem Zweck hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Informationen zu Besuchen veröffentlicht. Gleichzeit werden Hinweise zu Ausgangsregelungen von Bewohnern gegeben. Diese dürfen selbstverständlich die Einrichtung verlassen, gleichwohl muss die Einrichtungsleitung dafür Sorge tragen, dass der Schutz der Bewohner so hoch wie möglich ist.
04.05.2020
⇒ Möglichkeit der telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nochmals um zwei weitere Wochen verlängert
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte um zwei weitere Wochen verlängert. Die Ausnahmeregelung wäre bei Nichtverlängerung am 04.05.2020 ausgelaufen. Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkranungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, darf für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen bis zum 18. Mai 2020 auch nach telefonischer Anamnese erfolgen. Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann im Wege der telefonischen Anamnese einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen festgestellt werden.
29.04.2020
⇒ Ergänzung zur Informationen SMS zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vom 24.04.2020
Der Sächsische Apothekerverband stellt eine selbst entwickelte Handreichung zur korrekten Anwendung von Stoffmasken bereit. Diese stellt eingängig die Handhabung und Reinigung von sogenannten Community-Masken dar.
24.04.2020
⇒ Informationen SMS zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Um sich und andere wirksam gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen, kommt es auf eine gute Händehygiene und das Abstandhalten (mindestens 1,50 Meter) an. Ergänzend dazu ist seit dem 20. April 2020 das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für bestimmte Bereiche vorgeschrieben. Für andere Bereiche gilt die dringende Empfehlung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Was hierbei zu beachten ist, finden Sie in diesem speziellen Informationsblatt des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
25.03.2020
⇒ Ergänzende Hinweise im Zusammenhang mit der Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge „Reiserückkehrer“ für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Landratsamt weist nochmals darauf hin, dass sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die ihren Wohnsitz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben, gemäß der Allgemeinverfügung des Landkreises vom 12.03.2020 (Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 betroffenen Gebieten) unverzüglich (das heißt - ohne schuldhaftes Zögern) nach Rückkehr beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge melden müssen. Durch das Team „Rückkehrer“ wird eine Erfassung für das Gesundheitsamt vorgenommen.
Für diese Personen gilt grundsätzlich eine 14-tägige Quarantäne. Ein entsprechender Bescheid bzw. eine dementsprechende Bescheinigung wird schnellstmöglich den Betroffenen durch das Landratsamt ausgestellt. Diese werden auf dem Postweg bzw. per Kurier zugestellt.
Personen die durch das Gesundheitsamt des Landkreises unter Quarantäne gestellt wurden, haben gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung. Bei Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, längstens für sechs Wochen die Entschädigung für die zuständige Behörde auszuzahlen (§ 56 Abs. 5 S. 1 IfSG). Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet. Nähere Informationen zur Erstattung finden Sie auf den Seiten der Landesdirektion Sachsen.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass eine Zuwiderhandlung gegen die durch den Landkreis erlassene Allgemeinverfügung eine Ordnungswidrigkeit und gegebenenfalls auch eine Straftat darstellen kann und entsprechend verfolgt wird.
Nach Möglichkeit nutzen Sie zur Meldung das auf der Internetseite des Landratsamtes bereitstehende Online-Formular.
Melden Sie sich bitte beim Rückkehrer-Telefon unter: 03501-515-2366 und 03501-515-2377. Dies gilt auch für Fragen bzw. wenn Symptome auftreten.
Dies steht Montag bis Sonntag von 08:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung. Beobachten Sie auch weiterhin die aktuellen Hinweise und Erklärungen des Robert-Koch-Instituts.
Internationale Risikogebiete Stand 25.3.2020 um 15:50 Uhr
Die Provinz Hubei in China wurde entfernt, hinzugekommen sind in Spanien die Regionen Navarra,
La Rioja und Paìs Vasco sowie in der Schweiz die Kantone Tessin, Waadt und Genf.
Ägypten: ganzes Land
Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)
Iran: ganzes Land
Italien: ganzes Land
Österreich: Bundesland Tirol
Schweiz: Kantone Tessin, Waadt und Genf
Spanien: Regionen Madrid, Navarra, La Rioja und Paìs Vasco
Südkorea: Daegue und die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York
22.03.2020
⇒ Wichtige Informationen für Reiserückkehrer
Aufgrund der aktuellen Erklärung des Robert-Koch-Instituts, dass seit dem 21.03.2020, 12:10 Uhr, das ganze Land Ägypten zum Risikogebiet erklärt wurde, weisen wir alle Reiserückkehrer aus Ägypten darauf hin, sich an die Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 betroffenen Gebieten zu halten. Es ist erforderlich, dass sie sich zwingend beim Gesundheitsamt des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge melden.
Nach Möglichkeit sollte dafür das auf der Internetseite des Landratsamtes bereitstehende Online-Formular genutzt werden.
Die Telefonnummern für das Bürgertelefon lauten: 03501-515-2366 und 03501-515-2377 Diese Telefonnummern sind auch am Wochenende erreichbar.
Beobachten Sie auch weiterhin die aktuellen Hinweise und Erklärungen des Robert-Koch-Instituts auf der Internetseite.
20.03.2020
⇒ Wichtige Hinweise des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für die Ermittlung der Quarantänefrist
Aufgrund der angespannten Situation und der erheblichen Anzahl an Reiserückkehrern wird es nicht möglich sein, allen Reiserückkehrern aus den Risikogebieten und besonders betroffenen Gebieten innerhalb einer kurzen Frist die Quarantäneanordnungen bzw. die Bescheinigungen auszuhändigen.
Für die Ermittlung der Quarantänefrist gilt grundsätzlich:
ab Rückkehr/Feststellung aus dem Risikogebiet beginnt eine Frist von 14 Tagen für die Quarantäne und endet mit Ablauf des 14. Tages 24.00 Uhr.
Wir bitten dringend um Beachtung!
12.03.2020
⇒ Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Mit sofortiger Wirkung tritt die heute vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erlassene Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Corona-virus SARS-CoV-2 betroffenen Gebieten, in Kraft. Diese Maßnahme ist erforderlich, da sich der neuartige Coronavirus zunehmend auch in Deutschland ausbreitet.
Die Telefonnummern für das Bürgertelefon lauten:
03501-515-2366 und 03501-515-2377
Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Infoblatt zur Reiserückkehrer aus Riskogebieten
Online-Formular-Reiserückkehrer
11.03.2020
⇒ Allgemeinverfügung des Landkreises zur Eindämmung des Coronavirus - Anmeldungspflicht und Verbot für Veranstaltungen
Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat mit Wirkung ab 11.03.2020 eine neue Allgemeinverfügung erlassen, hiernach sind ab sofort:
Allgemeinverfügung zum Download
Informationsschreiben zum Download
05.03.2020
⇒ Allgemeinverfügung des Landkreises zur Eindämmung des Coronavirus
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ergreift weitere Maßnahmen, die zur Eindämmung des Coronavirus beitragen sollen. Mit Wirkung ab 05.03.2020 wird eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach ab sofort alle Veranstaltungen (öffentliche und nichtöffentliche) sowie sonstige Menschenansammlungen ab einer Teilnehmerzahl von 100 Personen beim Verwaltungsstab des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge anzuzeigen sind.
Dabei sind neben der Art der Veranstaltung auch der Veranstalter, Veranstaltungsort und –zeit und die die erwartete Teilnehmerzahl anzugeben. Die Informationen müssen schriftlich persönlich, per Post oder per E-Mail bei folgender Adresse eingereicht werden.
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Verwaltungsstab
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
E-Mail: verwaltungsstab@landratsamt-pirna.de
Bei der geplanten Veranstaltung ist es unerheblich, ob diese in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel stattfinden sollen. Da die Risiken nicht bei allen Veranstaltungen gleich groß sind, wird seitens des Verwaltungsstabes des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sorgfältig abgewägt, inwieweit diese abzulehnen oder zu beauflagen ist.
Allgemeinverfügung zum Download
04.03.2020
⇒ Presseinformation des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verhaltenshinweise für Bürgerinnen und Bürger bei Verdacht Corona-Virus-Infektion
Das Landratsamt wendet sich an Bürgerinnen und Bürger, die sich kürzlich in einem vom RobertKoch-Institut ausgewiesenem Risikogebiet aufgehalten haben bzw. Kontakt zu einer Person hatten, die laborbestätigt mit dem Corona-Virus infiziert ist. Zeigen diese Personen Symptome und sind sich unsicher, ob sie sich eventuell mit dem Corona-Virus infiziert haben, werden diese gebeten folgende Vorgehensweise zu befolgen:
Für Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus sind im Landratsamt Sächsische SchweizOsterzgebirge Bürgertelefone geschaltet. Diese stehen Ihnen auch morgen im Zeitraum von 8:00 – 18:00 Uhr zur Verfügung.
Die Telefonnummern lauten 03501 515-1166 und -1177.
Fragen beantwortet außerdem das Sächsische Staatsministerium für Soziales unter der Telefonnummer 0351 564-58000 von 9:00 – 17:00 Uhr.
03.03.2020
Die aktuellen Entwicklungen möchten wir zum Anlass nehmen, um die Bevölkerung zur Besonnenheit aufzurufen. Sicherlich sind die durch das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises unter Umständen einzuleitenden Maßnahmen, wie die Schließung öffentlicher Einrichtungen, von Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie die häusliche Quartäne drastische Maßnahmen. Diese sind jedoch angesichts des Infektionsrisikos durch das Corona-Virus angemessen und notwendig.
Auch die Stadt Tharandt bereitet sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auf mögliche Schutzmaßnahmen sowie die bestmögliche Absicherung der Verwaltungsaufgaben vor.
Darüber hinaus stellt das eigenverantwortliche Handeln einen wichtigen Aspekt zur Minderung des Infektionsrisikos bzw. zur Unterbrechung der Infektionswege dar. Coronaviren werden durch Tröpfcheninfektion weitergegeben, das Virus vermehrt sich im Rachen. Von dort können die Erreger schneller als aus der Lunge wieder aus dem Körper freigesetzt werden, etwa durch Niesen, Husten oder Schnäuzen. So kann SARS-CoV-2 wieder auf Oberflächen gelangen und dort per Schmierinfektion über die Hände an Schleimhäute geraten und andere infizieren.
Um sich selbst und andere vor Ansteckung zu schützen, sind folgende Maßnahmen notwendig:
Somit können wir alle mit verantwortungsvollem Handeln, geeigneten und teils einfachen Maßnahmen die Ausbreitung minimiern und Infektioswege unterbinden. Wenn sich alle dieser Verantwortung bewusst sind, haben wir schon viel erreicht.
Weiterführende Informationen:
Corona-Virus - Bürgertelefone sind geschaltet
Für Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus sind im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Bürgertelefone geschaltet.
Die Telefonnummern lauten 03501 515-1166 und -1177.
Die zentrale Stelle der Bundesregierung für Infektionskrankheiten ist das Robert-Koch-Institut, auf dessen Themenseite werden stets aktuelle Risikobewertungen und umfangreiche Informationen bereit gestellt, die unter folgendem Link abgerufen werden können.
Des Weiteren finden Sie regionale Informationen des zuständigen Gesundheitsamtes für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter: https://www.landratsamt-pirna.de/coronavirus.html.
Auch via Facebook bietet der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eine eigene Seite an, auf der die neusten Informationen aus dem Landkreis geteilt und kommentiert werden. Sie sind herzlich dazu eingeladen, auch auf diesem Wege aktuelle Informationen zum Geschehen im Landkreis zu erhalten: www.facebook.com/landratsamt.
Sollten Sie den Verdacht haben, dass Sie oder ein Familienmitglied infiziert sind, kontaktieren Sie zur Sicherheit bitte in jedem Fall Ihren Arzt. Auch wäre es sinnvoll, im Zweifelsfall gemeinsam bis zur weiteren Klärung zuhause zu bleiben und beispielsweise nicht die Schule oder Kita aufzusuchen.
© Stadt Tharandt 2011
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