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Allgemeines zum Stadtrat - Ratsinformationssystem

Nach § 27 SächsGemO ist der Gemeinderat die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. In Städten führt der Gemeinderat die Bezeichnung Stadtrat. Der Gemeinderat legt gemäß § 28 SächsGemO die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt.

 

Der Gemeinderat besteht aus den Gemeinderäten und dem Bürgermeister als Vorsitzendem. In Städten führen die Gemeinderäte die Bezeichnung Stadträte.

 

In Tharandt beträgt die Einwohnerzahl, Stand: 30.06.2022 = 5465 EW Personen. Dadurch wird die Zahl der Stadträte gemäß § 29 Abs. 2 SächsGemO auf 17 bei bis zu 10.000 Einwohnern festgelegt.

 

Die Stadtratssitzungen finden in der Regel 10-mal jährlich, am zweiten Donnerstag eines jeden Monats, um 19 Uhr im Ratssaal des Rathauses der Stadt Tharandt statt.

 

Die Sitzungstermine sowie Beratungsunterlagen zu den Stadtrats- und Ausschusssitzungen können Sie unter folgendem Link einsehen:

 

Rats- und Bürgerinfosystem Stadt Tharandt (zv-kisa.de)

 

Zusammensetzung des Stadtrates

Bürgermeister

Stellvertreter des Bürgermeisters

Ausscheiden und Nachrücken von Stadträten

Kontakt

Stadtverwaltung Tharandt

Schillerstraße 5

01737 Tharandt

Tel.: 035203 395 129

Fax: 035203 37452

E-Mail: