Kontakt
Stadtverwaltung Tharandt
Fundbüro
Schillerstr. 5
01737 Tharandt
Tel.: 035203 395 116
E-Mail:
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat gemäß § 965 BGB dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu erstatten.
Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der Gemeindeverwaltung als zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es keiner Anzeige. Eine Herausgabe an den Eigentümer kann nur aufgrund eines Eigentumsnachweises erfolgen.
Sie haben einen Gegenstand in Bus oder Bahn gefunden oder verloren, dann wenden Sie sich bitte direkt an das Fundbüro der entsprechenden Verkehrsbetriebe.
Aktuelle Fundsachen
Abgabe und Herausgabe der Fundsache
Finderlohn
Stadtverwaltung Tharandt
Fundbüro
Schillerstr. 5
01737 Tharandt
Tel.: 035203 395 116
E-Mail: